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Novellierung Bundesstatistikgesetz - Ermöglichung des Zugangs der Forschung zu Mikrodaten
Mikrodaten sind für die Beantwortung wichtiger wirtschafts- und sozialpolitischer Fragestellungen unerlässlich. In vielen Ländern werden technische und organisatorische Lösungen eingesetzt, die sicherstellen, dass Mikrodaten auf der einen Seite alle für Analysen nötigen Informationen enthalten, auf der anderen Seite aber der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist. Derzeit verwehrt das österreichische Bundesstatistikgesetz der wissenschaftlichen Forschung den Zugang zur Arbeit mit solchen Daten. Beispiele aus anderen Ländern und EU-Verordnungen zeigen, wie dem Datenschutz Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig die Arbeit mit Mikrodaten verbessert werden kann. Eine Novellierung des Bundesstatistikgesetzes sollte aus unserer Sicht dieser Entwicklung Rechnung tragen und der Zugang der Forschung zu Mikrodaten sollte neu geordnet werden.
Das Bundesstatistikgesetz schließt in der derzeit vorliegenden Form die Verwendung von einzelfallbezogenen Statistikdaten, die wir im Folgenden Mikrodaten nennen, für wissenschaftliche Zwecke oftmals aus, selbst wenn sie anonymisiert sind (siehe §31). Im Gegensatz dazu ist in vielen anderen europäischen Ländern der Zugang der Wissenschaft zu Mikrodaten in den letzten Jahrzehnten erheblich erleichtert worden. Stand der Technik und Stand der Praxis in vielen Ländern sind technische und organisatorische Vorkehrungen, durch die dem Forschungsinteresse Rechnung getragen wird, ohne den Datenschutz vertraulicher Einzeldaten zu gefährden.
Das Europäische Parlament und der Rat erließen am 31.3.2009 eine Verordnung, in der vorgesehen ist, dass Forschung und wissenschaftliche Politikberatung für Analysen im Interesse des wissenschaftlichen Fortschritts in Europa breiteren Zugang zu Mikrodaten erhalten sollen. Daher sollte Forschern für wissenschaftliche Zwecke ein besserer Zugang zu solchen Daten gewährt werden, ohne das für vertrauliche statistische Daten erforderliche hohe Schutzniveau zu gefährden.
Mikrodatenanalyse ist Stand der Technik für vielfältige wissenschaftlich und wirtschaftspolitisch relevante Fragestellungen. Forscherinnen und Forschern wird durch die Bestimmung des Bundesstatistikgesetzes verwehrt, mit österreichischen Daten zu arbeiten. Sie wenden sich daher von der Analyse österreichischer Mikrodaten und Problemstellungen ab oder müssen Unternehmen mit zusätzlichen und oftmals redundanten Erhebungen belasten. Dies konterkariert nationale und internationale Bemühungen zur Reduzierung der administrativen Belastungen. Österreichs Wirtschafts- und Sozialpolitik entsteht dadurch zunehmender Schaden und ein Wettbewerbsnachteil in europäischen Projekten. Ein verbesserter Zugang zu Mikrodaten und die einhergehenden Forschungsarbeiten tragen nicht nur zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bei, sondern können auch für treffsicherere wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen genützt werden
Der Bundesanstalt Statistik Österreich sind in ihrem Bestreben, die Verwendung von Mikrodaten zu ermöglichen, wegen der geltenden Rechtslage die Hände gebunden. Bemühungen wie die Einrichtung „kontrollierten Fernrechnens“ gehen in die richtige Richtung, sind aber keine den Erfordernissen der Wissenschaft und praktischen Wirtschaftspolitik genügende Lösung.
In vielen EU-Mitgliedsländern wurde der gesellschaftliche Mehrwert, den die Methoden der Mikrodatenanalyse ermöglichen, bereits erkannt. In Deutschland etwa dürfen Mikrodaten in anonymisierter Form für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben vom Statistischen Bundesamt an Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung übermittelt werden.
Die Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes sollten daher aus unserer Sicht geändert werden, um Forscherinnen und Forschern die Arbeit mit österreichischen Mikrodaten zu ermöglichen. Wir ersuchen Sie, dieses Anliegen zur Absicherung des Forschungsstandorts Österreich im Zuge der aktuellen Novellierung des Bundesstatistikgesetzes zu verfolgen.
o. Univ. Prof. Dr. Fritz Breuss, Präsident Nationalökonomische Gesellschaft
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mit Unterstützung folgender Institutionen in alphabetischer Reihenfolge: Department Foresight & Policy Development des Austrian Institute of Technology AIT, Dr. Matthias Weber, Head of Unit Fakultät für Volkwirtschaft und Statistik, Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Hannelore Weck-Hannemann, Dekanin Institut für Höhere Studien, Prof. Dr. Bernhard Felderer Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Linz, o. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider, Institutsvorstand Institute for Mathematical Methods in Economics, Research Unit Economics, Technische Universität Wien, Alexia Fürnkranz-Prskawetz Joanneum Research, Institut für Technologie und Regionalpolitik Wien, Wolfgang Polt, Leiter KMU-Forschung Austria, Mag. Peter Voithofer Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Univ. Prof. Dr. Karl Aiginger, Direktor Universität Wien, Institut für Volkswirtschaftslehre, Ao. Prof. Doz. Dr. Peter Rosner, Institutsvorstand Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, o. Univ. Prof. Stefan Schleicher, Lead Scientist Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche, Univ. Prof. Dr. Michael Landesmann, Director of Research WWTF Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds, Klaus Zinöcker, stv. Geschäftsführer Wirtschaftsuniversität Wien, o. Univ. Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
Weiterführende Informationen:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Franz Sinabell, WIFO,
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